Buchungsbedingungen - AGBs - Stripperin-Bayern.com
Für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen dem Auftraggeber(Kunden) und der Stripperin-Bayern.com gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.Geschäftsbedingungen des Auftraggebers(Kunden) sind nur dann wirksam, wenn sie von der Stripperin-Bayern.com ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Von diesenAgbs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform.
§ 3 Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung, Auftragsstornierung:
§ 3.1. Die Angebote der Stripperin-Bayern.com sind stets freibleibend und unverbindlich.
§ 3.2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) zu übermitteln.
§ 3.3. Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Künstler und Künstlerin gegebenenfalls mit Künstlernamen.
§ 3.4. Im Falle einer Stornierung fallen 25 % Bearbeitungsgebühr ( unabhängig von Stornofristen / Gründen ) des vereinbarten Betrages an und sind innerhalb von 5 Tagen an die Agentur zu überweisen.
§ 3.5.Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 25% der Rechnungssumme, Stornierung bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Rechnungssumme, Stornierung eines Auftrages unter 10 Tagen eine Ausfallgage von 100 % zu berechnen ist und die Ausfallgage innerhalb von 5 Tagen nach Stornierung des Auftrages auf die Bankverbindung der Stripperin-Bayern.com zu überweisen ist.
§ 3.6. Bei kurzfristigen Ausfällen der gebuchten Künstlerin/des Künstlers durch Krankheit oder Fällen höherer Gewalt ausfallen wie z.B. Unfall, Glatteis, politische Unruhen, Orkan, erkrankt, verhindert sein oder den Termin aus anderen Gründen nicht wahrnehmen vorkommen, hat die Agentur das Recht auf freie Wahl für den Ersatz. Die Agentur ist nicht verpflichtet auf Merkmale wie Alter, Größe, Tattoos, Haarfarbe etc. Rücksicht zu nehmen. Auch bei kurzfristigen Ausfällen der Künstlerin/des Künstlers kann es vorkommen, dass der Kunde nicht mehr vom Ausfall der/des gebuchten Künstlerin/Künstlers und über das Stellen einer Ersatzkünstlerin/ eines Ersatzkünstlers informiert werden kann. Eine Erstattung / Preisnachlass unsererseits kann nicht erfolgen. Sollte der Künstler / die Künstlerin aus dem eigenen Verschulden nicht bei der Show rechtzeitig oder gar nicht eintreffen ist allein der Künstler dafür verantwortlich und nicht die Agentur. Der Auftrag kann durch die Agentur bei dem Ausfall des Künstlers bis maximal 1 Woche vor Antritt des Auftrages aufgehoben werden, ohne das Kosten für die Agentur entstehen.
§3.7.Der Auftraggeber verpflichtet sich die korrekte Angaben in der Buchung zu gewährleisten z.Bsp. Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), Kontaktperson sowie Handynummer der Kontaktperson, detaillierte Beschreibung des Vorhabens bzw. Ablaufs. Falls vor Ort bzw. telefonisch die Angaben der Buchung nicht entsprechen wird die Buchung aufgehoben und der Auftraggeber verpflichtet sich den vollen Betrag an die Agentur zu bezahlen.
Falls der Künstler den Kunden bzw. die Kontaktperson wegen falscher Telefonnummer in der Buchung nicht auf seinem Handy erreichen kann, wird die Buchung storniert, auch wenn das Handy aus ist oder kein Empfang hat oder beim Eintreffen keiner vor Ort ist um den Künstler zu Empfangen ( im Falle der Wartezeit von ca. 20 min ) wird die Buchung storniert und der Auftraggeber verpflichtet sich den vollen Betrag an die Agentur zu bezahlen.
§3.8 Pandemie und vorübergehende Gesetzesänderungen (Empfehlungen)
Bei einer verbindlichen Buchung während oder einer zu erwartenden bzw. in den Medien angekündigten bevorstehenden Pandemie o. ä. trägt der Auftraggeber im Falle einer Stornierung die volle vereinbarte Gage. Die in § 3.5 genannten Stornierungsbedingungen finden hier ausdrücklich keine Anwendung. Es ist Aufgabe und Pflicht des Auftraggebers sich über die während der Pandemie bestehende bzw. im Falle einer angekündigten Pandemie bevorstehenden Gesetzesauflagen und Gesetzgebungen zu informieren und auseinander zu setzen. Hierfür stehen die Webseiten der staatlichen/behördlichen Informationszentren zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, die behördlich/gesetzlich vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Auflagen im vollen Umfang zu treffen und entsprechend umzusetzen. Bei nicht ordnungsgemäßer Einhaltung bzw. Umsetzung der Vorsichtsmaßnahmen und Auflagen ist der Künstler/in ausdrücklich berechtigt, die Buchung nicht anzutreten. In diesem Fall kann der Künstler/in aufgrund Nichteinhaltung der Vorsichtsmaßnahmen und Auflagen die vereinbarte Gage in voller Höhe verlangen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Gäste, den Künstler/in sowie sich selbst mit entsprechenden Vorkehrungen zu schützen; hierzu zählen z. B. der vorgeschriebene Mindestabstand, Maskenpflicht, das Stellen von ausreichend Desinfektionsmittel sowie die weiteren durch Bund und Länder vorgegebenen Maßnahmen/Auflagen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Einverständnis jeden Gastes zur bevorstehenden Showeinlage einzuholen. Erteilt einer der Gäste seine Zustimmung nicht oder sieht seine Gesundheit in Gefahr, da er z. B. zur Risikogruppe gehört, wird dieser von der Showeinlage ausgeschlossen.
§3.9 Feuershow / Feuereinlage
Feuershows oder Feuereinlagen auf privatem Gelände sind nicht anmeldepflichtig. Für Feuershows auf öffentlichen Plätzen (Marktplätze, Fußgängerzonen, u. Ä.) hat der Auftraggeber für eine entsprechende Anmeldung beim Ordnungsamt Sorge zu tragen.
Soll eine Feuershow Indoor stattfinden, muss die Auftrittsfläche eine geeignete Höhe haben. Die weitreichende Umgebung muss NICHT entflammbar eingerichtet sein. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für entgegen der Absprache im Wirkungsbereich der Feuershow platzierte brennbare Gegenstände (Dekoration, Musikanlagen, Möbel, technisches Equipment, etc.) Die Einhaltung der Sicherheitsabstände durch das Publikum, andere Mitwirkende sowie Unbeteiligte sind unbedingt einzuhalten; hierfür ist der Auftraggeber verantwortlich oder von ihm hierzu bestimmte Dritte.
Die Location - sofern eine Indoorshow geplant ist - muss eine ausreichende Durchlüftung haben, damit es während der Show nicht zu Übertemperaturen oder Sauerstoffmangel kommt.
§ 4 Vom Auftraggeber / Veranstalter zu gewährleistende Rahmenbedingungen
§ 4.1. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Künstlerin und Künstlern eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter wenn möglich beheizt) zur Verfügung zu stellen, Spiegel und eine Sitzmöglichkeit sollte vorhanden sein.
§ 4.2. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Künstler/in während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.
§ 5. Preise, Bezahlung, Zahlungsbedingungen
§ 5.1. Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Künstler/in, Aufwand der Show und des Showkostüms. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten.
Bei privaten Kunden bzw. Auftraggebern ist die Agentur lediglich als Vertragsmittler tätig und dementsprechend keine Rechnung ausstellt. Der Künstler bzw. Akteur rechnet selbständig in seinem Namen mit dem Kunden - Auftraggeber ab. Die Agentur rechnet ausschließlich in Form einer angefallenen Provision / Honorar mit dem Auftragnehmer ( Künstler, Akteur ) ab.
Das Entgelt bzw. Leistungen aus dem bestehenden Vermittlungsvertrag mit einem gewerblichen Kunden bzw. Auftraggebern stellt die Agentur Rechnungen nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer Ausweisbar) und sind sofort zur Zahlung, ohne Abzug fällig sofern keine weitere Zahlungsbedingungen in dem Vermittlungsvertrag anderweitig vereinbart wurden.
§5.2. Die Bezahlung hat in Bar vor Ort an die jeweiligen Künstler/in zu erfolgen vor Show beginn.
§ 5.3. Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Stripperin-Bayern.com das Recht der Mahnung und gegebenenfalls das Einschalten eines Inkassounternehmens vor.
§6.Reklamationen, Haftung
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Für Showdarstellung, Showablauf, nichtgefallen der Show, Verkürzung der Showlänge ist die Agentur nicht verantwortlich.
Die Agentur ist als Vermittler zwischen Künstler und Kunden tätig. Künstler und Kunden sind Vertragsparteien. Agentur rechnet seine Vermittlungsprovision mit dem Künstler ab.
Der Künstler ist selbstständig und nicht bei der Agentur angestellt.
Der Künstler ist für seine Handeln selbst verantwortlich und die Agentur übernimmt keine Haftung für den Künstler.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für ein bestimmtes Geschehen eigener Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen u.a. haftet die Agentur nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden.
Die Agentur haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Erbringung ihrer eigenen Leistungen. Die Haftung für entstandene Schäden durch Künstler während der Darbietung haftet allein der Künstler und nicht die Agentur.
Die durch die Agentur verpflichteten Künstler arbeiten selbständig, es kommt kein Arbeitsverhältnis mit der Agentur zu Stande. Jeder Künstler ist eigenverantwortlich für sein Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen u.a. Handeln, Showdarbietung, Showablauf usw. dies Zufolge jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen
Der Auftritt des Künstlers kann sich wegen Verzögerung aufgrund schlechter Wetterbedingungen, einer unmittelbar vorhergehenden Veranstaltung, erhöhten Straßenverkehrsaufkommens verspäten. Diese Verzögerung ist vom Auftraggeber bis maximal 60 Minuten nach eigentlichem Showbeginn hinzunehmen.
Wichtig: Eine verbindliche Buchung kann nur von einer volljährigen Person vorgenommen werden! Mit Absendung des Buchungsformulars wird dieses bestätigt
§7. Jugend Schutz
Wir weisen darauf hin, dass der Zutritt zur Veranstaltung nur für Erwachsene ab 18 Jahren gewährt werden darf. Für deren Durchführung und Durchsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich. Etwaige Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Stripperin-Bayern.com wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die Stripperin-Bayern.com insoweit von sämtlichen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass von der Stripperin-Bayern.com nicht zu vertreten Minderjährige die Veranstaltung besuchen.
§8 GEMA-Gebühren
GEMA-Gebühren für öffentliche Veranstaltungen sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters.
§ 9 Fotos, Videos von der Veranstaltung
§ 9.1. Der Kunde wird gebeten, die Persönlichkeitsrechte der Künstlerin/ des Künstlers zu beachten. Foto- und Videoaufzeichnungen müssen von der Stripperin-Bayern.com bzw. Künstlerin/ dem Künstler genehmigt werden. Handys, Kameras und sonstige Aufnahmegeräte dürfen während der Show nicht benutzt bzw. rausgeholt werden sonst besteht der Aufnahmeverdacht. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Künstler/ die Künstlerin sofort den Auftritt abbrechen und der Kunde ist zur Zahlung die im Vertrag vereinbarten Kosten und einer Vertragsstrafe verpflichtet, die durch unsere Agentur bestimmt wird und auf dem rechtlichen Weg geprüft werden kann. Die Strafe beträgt mindestens bei Privatkunden 900,00 € und bei Geschäftskunden mindestens 2.000,00 €.
§ 9.2. Aufzeichnungen die durch uns genehmigt oder unseren Künstler während dem Auftritt gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
§ 9.3. Aufzeichnungen jeglicher Art zu veröffentlicht oder freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren vielmehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.
© Die Agbs der Stripperin-Bayern.com sind urheberrechtlich geschützt und der Missbrauch wird zivil-/ und strafrechtlich verfolgt. Stand 2010